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Die Arbeitsmarktreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung zeigen auf dem Arbeitsmarkt Wirkung. Die vom Sachverständigenrat jährlich ermittelten Zahlen zur offenen und verdeckten Arbeitslosigkeit in Deutschland belegen ebenso wie die Daten des Institus für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Unterbeschäftigung, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Jahr 1997 ihren Höhepunkt erreichte. Im Jahr 2005 lag die Arbeitslosigkeit in Deutschland unter dem Niveau von 1997. Damit hat sich die Arbeitslosigkeit zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren nach einem Konjunkturabschwung nicht erhöht. Und seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 ist die registrierte Arbeitslosigkeit um rund 30 Prozent zurückgegangen. Dies ist der stärkste Rückgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die Perspektiven für einen anhaltenden Rückgang der Arbeitslosenzahlen sind weiterhin gut.
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Das Arbeitskräfteangebot in Deutschland ist zwischen 1998 und 2005 um etwa 900.000 Personen angestiegen und hat dadurch den Abbau der Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum deutlich erschwert. Zwar scheiden durch die demografische Entwicklung mehr Personen aus dem Erwerbsleben aus, als eintreten. Gleichzeitig hat sich aber auch das Erwerbsverhalten verändert. Immer mehr Personen haben sich entschlossen (wieder) in das Erwerbsleben einzusteigen, d.h. sich einen Job zu suchen bzw. sich arbeitslos zu melden. Daneben drängen auch Zuwanderer auf den Arbeitsmarkt und tragen so zu einer Erhöhung des Erwerbspersonenpotentials bei. Insgesamt ergab sich aus den genannten drei Faktoren bis zum Jahr 2005 ein Anstieg der Zahl der Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials entlastete in diesem Zeitraum also nicht den Arbeitsmarkt, sondern führte ganz im Gegenteil zu einer zusätzlichen Erschwernis beim Abbau der Arbeitslosigkeit. Erst seit 2006 wird der Arbeitsmarkt durch ein sinkendes Arbeitskräfteangebot entlastet.
In den neuen Ländern sank in den letzten Jahren das Erwerbspersonenpotential. Auch die Zahl der Erwerbstätigen ging bis 2005 stetig zurück. Denn das durchaus beachtliche Wachstum des industriellen Sektors reichte bis dahin nicht aus, um die Arbeitsplatzverluste durch den Abbau der Überkapazitäten im Bausektor auszugleichen. Zudem sucht in Ostdeutschland nach wie vor ein größerer Bevölkerungsanteil als in Westdeutschland nach Arbeit. Ein Abbau der Arbeitslosigkeit fand trotzdem statt, er vollzog sich jedoch überwiegend bei der verdeckten Arbeitslosigkeit, die von etwa 1,2 Millionen im Jahr 1998 (jeder erinnert sich noch gut an die "Wahlkampf-ABM" von Helmut Kohl) auf rund 400.000 im Jahr 2007 sank. Dies hatte zur Folge, dass die registrierte Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland lange Zeit auf einem hohen Niveau stagnierte. Seit 2005 ist jedoch auch hier ein Anstieg bei der Erwerbstätigkeit und ein deutliches Absinken bei der registrierten Arbeitslosigkeit zu beobachten.
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Vor der Zusammenlegung der Hilfesysteme erhielten die Empfänger von Arbeitslosenhilfe und die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger im Jahr 2004 Leistungen in Höhe von 29,9 Mrd. Euro (18,8 Mrd. Euro Arbeitslosenhilfe, 7,8 Mrd. Euro Sozialhilfe und 3,3 Mrd. Euro Wohngeld). Bei der dann eingetretenen Arbeitsmarktentwicklung wären diese Transferleistungen im Jahr 2005 ohne die Zusammenlegung der Hilfesysteme auf 35,4 Mrd. Euro (22,9 Mrd. Euro Arbeitslosenhilfe, 9,1 Mrd. Euro Sozialhilfe und 3,4 Mrd. Euro Wohngeld) angestiegen. Tatsächlich wurden durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 aber Transferleistungen nach dem neuen Recht in Höhe von 37,0 Mrd. Euro (25,0 Mrd. Euro Arbeitslosengeld II, 12 Mrd. Euro Unterkunftskosten) gezahlt. Von Leistungskürzungen oder gar einem Sozialkahlschlag kann also keine Rede sein.