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Flatrate-Trinken in Plauen - Schauen die Verantwortlichen weg?

Anfang Oktober 2007 wies Rolf Schwanitz die Stadt Plauen auf eine mit Plakaten beworbene "Flatrate-Party" im "N.1" hin. Das Ordnungsamt teilte ihm mit, dass die Plakatierung nicht angemeldet gewesen sei und die Sache selbst kritisch gesehen werde. Das "N.1" hat nun äußerst kreativ reagiert und lässt den verräterischen Begriff "Flatrate-Party" auf den Plakaten einfach weg. Das jugendgefährdende Marketingkonzept ist hingegen das gleiche geblieben. Und der Umfang der Plakatierung ist enorm gestiegen (nun wird auch kommerziell plakatiert). Rolf Schwanitz fordert die Verantwortlichen zum Handeln auf, denn Flatrate-Partys sind nach geltendem Recht unzulässig. Bestehende Verbote müssen angewendet werden! Veranstaltungen mit "Flatrate-Angeboten" für alkoholische Getränke, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen, sind unzulässig. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen.

Hier die komplette Stellungnahme von Rolf Schwanitz:

Am Abend des 7. Oktober bemerkte ich an Plauener Straßen einige Plakate, auf denen für Flatrate-Trinken im 'N.1' (Klostermarkt) geworben wurde. Alkohol trinken, soviel man will und kann – und das zum relativ niedrigen Pauschalpreis, war die versteckte Botschaft an die Plauener Jugend. Es war noch nicht lange her, dass ein 16-jähriger Berliner nach einer solchen Einladung mit 50 Tequila und einem Blutalkoholwert von 4,8 Promille verstorben ist. Sollten diese Ereignisse und der landesweite Aufschrei gegen Flatrate-Trinken und Koma-Saufen an den Verantwortlichen in Plauen vollkommen vorbeigegangen sein? Wie sieht man eine solch unverantwortliche Marketingstrategie des 'N.1' im Plauener Rathaus? Das waren damals meine Fragen. Mein direkter Hinweis an den Plauener Oberbürgermeister am Rand der Gedenkveranstaltung zum 7. Oktober wurde mit dem Verweis auf den Ordnungsamtsleiter quittiert. Der reagierte auf meinen Anruf am 8. Oktober prompt. Die Plakatierung sei nicht angemeldet gewesen und die Sache selbst sehe man kritisch. Ich verblieb in der Erwartung, dass dies das letzte derartige Ereignis in Plauen war.

Dies war offensichtlich ein Trugschluss, wie das Plakat vom 23. November belegt. Im 'N.1' hat man sich nun lediglich bemüht, den verräterischen Begriff 'Flatrate-Party' wegzulassen. Das jugendgefährdende Marketingkonzept ist hingegen das gleiche geblieben. Und der Umfang der Plakatierung ist enorm gestiegen (nun wird auch kommerziell plakatiert).

Vor dem Hintergrund dieser Erlebnisse stellt sich die Frage, in welcher Intensität die Verantwortlichen im Plauener Rathaus ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommen. Man hat den Eindruck, beim Flatrate-Trinken im 'N.1' wird eher weggeschaut. Weshalb wird das Amt nicht schon im Vorhinein tätig? Oder ist dies erst ein Thema, wenn auch wir in Plauen unseren ersten Toten durch Koma-Saufen haben?

Die Verantwortlichen können und müssen handeln, denn Koma- und Flatrate-Partys sind nach geltendem Recht unzulässig – bestehende Verbote müssen angewendet werden! Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft hat bereits am 24. Mai 2007 der Bund-Länder-Ausschuss 'Gewerberecht' einen Beschluss zum Thema 'Koma-' bzw. 'Flatrate-Partys' gefasst. Danach sind nach geltendem Recht Veranstaltungen mit 'Flatrate-Angeboten' für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden Gaststättengesetz in den § 4 Abs.1 Nr. 1 sowie § 15 Abs. 2 vorgesehen und können angewendet werden.

Mit diesem Beschluss ist eine wichtige rechtliche Klarstellung zum möglichen Verbot von 'Koma- oder Flatrate-Partys' verbunden. Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder und Kommunen können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen. Angebote zum Rauschtrinken sind unverantwortlich. Ein verantwortlicher Umgang mit Alkohol wird besonders bei Jugendlichen und jungen Menschen durch diese Angebote deutlich unterlaufen. Die Behörden, der Handel und die Gastronomie müssen hier ihre Verantwortung im Interesse des Jugendschutzes wahrnehmen. Die gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten und die Umsetzung entsprechend kontrolliert werden. Nach den bekanntgewordenen Vorfällen von exzessiven Rauschtrinken und einer Vielzahl von 'Flatrate-Angeboten' ist eine deutliche Klarstellung erreicht, die nun auch in Plauen Beachtung finden muss. Denn nach wie vor ist der frühe und teilweise exzessive Alkoholkonsum unter jungen Menschen ein großes Problem. Wer übrigens meint, dass dies in Plauen schon nicht passieren könnte, dem empfehle ich einen Blick in das Gästebuch der Internetseite des 'N.1'. Dort schreibt ein Gast mit Blick auf die Flatrate-Party am 23. November:

'Mal etwas zu eurer gestrigen 15 Euro Party, es gab mal Zeiten im N1 da wurde nicht jeder rein gelassen, aber das was gestern dort los war, war echt unter eurem Niveau (Schlägerei auf der Tanzfläche, besoffene kotzende Weiber die die WC`s versperrten, usw.)... Mit solchen Publikum macht ihr euch echt keine Freunde und so was habt ihr auch nicht nötig, somit vergrault ihr nur eure 'normalen' Stammgäste und die müssten euch doch eigentlich wichtig sein, oder?'

Der Eigentümer des 'N.1' antwortet auf diese Meinung wie folgt:

'Kommentar: Unter unserem Niveau sicherlich, aber das was Du da beschreibst klingt eher nach dem Niveau der Gäste, nach übermässigem Alkoholgenuß (ist schon in jeder Diskothek passiert, sogar auf Familienfeiern, wo sich Onkel Erwin mit dem Bruder der Schwägerin gekloppt hat)...nach meinen bekannten Informationen wurde dem Einhalt geboten. Natürlich sind uns die Stammgäste wichtig! Aber es gibt bei der Menschen keinen Wesenstest, wie sie nach etwas zu vielem Alkoholgenuß agieren und sich benehmen. Siehst Du wie man es macht, macht man es verkehrt...Wo hört die Grenze auf? Wo fängt sie an? Es war nun mal der 15 Euro Tag...den manche eben völlig unkontrolliert ausgenutzt haben. Das liegt doch aber nicht an uns! Oder? LG der Admin'

Bei einer solchen Bewusstseinslage des Veranstalters im 'N.1' braucht man auf Vernunft wirklich nicht zu hoffen!

25.11.2007

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