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Nur die SPD stimmte gegen das Ermächtigungsgesetz

In dieser Woche erinnert der Deutsche Bundestag in einer feierlichen Gedenkstunde an die 94 Mitglieder der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, die vor 75 Jahren, am 23. März 1933, gegen das so genannte Ermächtigungsgesetz stimmten. Adolf Hitler war zu diesem Zeitpunkt bereits zum Reichskanzler ernannt worden. Und bei den Reichstagswahlen Anfang März wurde die NSDAP mit Abstand stärkste Partei. Die 81 Mandate der KPD waren annulliert und viele Mitglieder der SPD-Fraktion befanden sich schon in Haft. Das Ermächtigungsgesetz sollte nun der nächste Schritt zur Zerstörung der parlamentarischen Demokratie sein und der Nazi-Diktatur einen legalen Anschein geben. Für das Gesetz stimmten neben den Nazis auch die konservativen und bürgerlichen Parteien. Nur die SPD-Abgeordneten votierten in Anwesenheit bewaffneter SA- und SS-Männer geschlossen dagegen. Die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes ermöglichte Hitler, ohne Zustimmung des Reichstages sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Praktisch das gesamte "Recht" des Nazi-Staates basierte auf dem Ermächtigungsgesetz. Es ermöglichte die Gleichschaltung des politischen Lebens und aller öffentlichen Institutionen sowie die Abschaffung des Rechtsstaates. Die Nazis wurden den Deutschen 1933 nicht von außen aufgezwungen. Die Deutschen haben ihnen selbst in Wahlen und durch die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes den Weg geebnet. Die Demokratie starb in den 30er Jahren letztendlich am Mangel an Demokraten. Das dürfen wir nie vergessen!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zur Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes durch die SPD eine kleine Broschüre herausgegeben: Otto Wels - Mut und Verpflichtung (1182 kb, pdf)

Zur Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes durch die SPD-Fraktion in der Reichstagssitzung vom 23. März 1933 sagte der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Otto Wels unter anderem:

"Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.
Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird billigerweise niemand von ihr verlangen oder erwarten können, dass sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Die Wahlen vom 5. März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach dem Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht...
Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht, und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll...
Die Verfassung von Weimar ist keine sozialistische Verfassung. Aber wir stehen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, des sozialen Rechtes, die in ihr festgelegt sind. Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus."

Hier ein Mitschnitt eines großen Teils der Rede von Otto Wels:

9.4.2008

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