
Den Kinderzuschlag gibt es seit 2005. Er ist für erwerbstätige Eltern gedacht, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie müssten ihr Erwerbseinkommen mit ALG II aufstocken, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen. Dies soll der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat und Kind verhindern. Dabei wurde die Grenze, ab der der Kinderzuschlag gewährt wird, bisher individuell errechnet. In der Praxis krankte diese Regelung aber an einem hohen Verwaltungsaufwand. Und insgesamt wurden auch nur etwa 35.000 Familien mit 100.000 Kindern erreicht. Deshalb wurde auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinderzuschlag so weiter zu entwickeln, dass künftig mehr Kinder und Familien aus dem Bezug von ALG II herausgeholt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag behandelt und sieht einheitlich festgelegte Mindesteinkommensgrenzen vor: 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare. Zudem wird das Antragsverfahren vereinfacht. Dadurch werden dann über 100.000 Familien mit 250.000 Kindern vom Kinderzuschlag profitieren. Die Neuregelung soll zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.
2.5.2008