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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Der Deutsche Bundestag beriet heute in erster Lesung über das Kinderförderungsgesetz. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter dreijährige zu schaffen und ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der kleinen Kinder zu sichern. Bis 2013 soll dazu die Zahl der Kita-Plätze auf 750.000 erhöht werden. Dafür stellt der Bund in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Außerdem beteiligt sich der Bund in den Jahren 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebskosten. Rolf Schwanitz begrüßte, dass die Kommunen auch nach 2013 mit den Betriebskosten nicht im Regen stehen gelassen werden. Denn es ist vorgesehen, ihnen dann 770 Millionen Euro pro Jahr für die Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

29.5.2008

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