
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz sagte dazu: "Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut."
Die bisher durchgeführten aufwendigen Einzelfall-Prüfungen sollen entfallen. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht. Das Jahressteuergesetz 2009 ist vom Bundeskabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
11.8.2008