
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes beschlossen. In dem Gesetzentwurf wird das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich der Gendiagnostik festgeschrieben. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Genetische Untersuchungen sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben. Diese Untersuchungen müssen einen Gesundheitsbezug haben und dürfen nur von Ärzten mit einer entsprechenden Qualifikation veranlasst werden. Die Betroffenen sollen zudem allein über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung ihrer genetischen Daten entscheiden. Und im Arbeitsrecht sollen genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten sein. Außerdem dürfen Versicherungsunternehmen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Rolf Schwanitz begrüßte den Gesetzentwurf, an dem er maßgeblich mitgearbeitet hat. Er sagte: "Angesichts der immer weiter fortschreitenden Erkenntnismöglichkeiten der Gendiagnostik ist ein besonderer Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger erforderlich. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass künftig allein die Betroffenen über die Verwendung ihrer genetischen Daten und Proben bestimmen."
27.8.2008