
Teil des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag sind bei wichtigen Vorhaben die Anhörungen des federführenden Ausschusses. Eine solche Anhörung führte am 24. September der Gesundheitsausschuss zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch. Vertreter von Verbänden und Einzelsachverständige präsentierten ihre Meinung zu den Anträgen und standen den Abgeordneten Rede und Antwort. Auch der parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz nahm an der Anhörung teil. Ein Thema war die Abschaffung der Altersgrenze für Ärzte. Bisher endete mit der Vollendung des 68. Lebensjahres die vertragsärztliche Tätigkeit der Ärzte und Zahnärzte, selbst wenn die Nachfolge nicht geklärt war. Ab 1. Januar 2009 sollen Ärzte auch nach der Vollendung des 68. Lebensjahres weiter praktizieren können, wenn keine Nachfolge möglich ist. "Damit sichern wir gerade in den unterbesetzten ländlichen Regionen die gesundheitliche Vorsorge.", erläuterte Schwanitz die Koalitionspläne. Ebenfalls diskutiert wurde die Ausgestaltung der Konvergenzregelung, wonach die Belastung einzelner Länder bei der Einführung des Gesundheitsfonds bei jährlich 100 Millionen Euro gekappt wird. Ursprünglich sollte dies durch entsprechende Kürzungen bei den Zuweisungen der Krankenkassen in den anderen Ländern - unter anderem Sachsen - gegenfinanziert werden. Dieses Modell stieß jedoch auf Widerstand. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen jetzt vorgeschlagen, die Gegenfinanzierung aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sicherzustellen. Eine Finanzierung aus "sächsischen Mitteln" wird dadurch verhindert.
26.9.2008