
"Dies ist eine wesentliche Verbesserung des jetzigen gesetzlosen Zustands und wird dem Missbrauch von Genuntersuchungen einen wirksamen Riegel vorschieben." So bewertete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz, das heute durch den Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Gendiagnostikgesetz.
Genetische Untersuchungen sollen danach künftig nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn diese Untersuchungen einen Gesundheitsbezug haben, von Ärzten mit einer entsprechenden Qualifikation veranlasst werden und die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben. Die Betroffenen sollen zudem allein über die Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung ihrer genetischen Daten entscheiden. "Mit dem Gendiagnostikgesetz soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen gestärkt und der Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden", erläuterte Schwanitz das Ziel des Gesetzes.
Das Gesetz ist nach einer insgesamt über zehn Jahre andauernden kontroversen Diskussion und mehreren gescheiterten Versuchen nun in der Zuständigkeit von Rolf Schwanitz als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit beschlossen worden.
Vor der Bundestagsentscheidung wurde Rolf Schwanitz zum Gendiagnostikgesetz in einer Sendung des Deutschlandfunks am 23. April befragt. Eine komplette schriftliche Wiedergabe der Sendung ist auf der Homepage des Deutschlandradios zu finden. Dort gibt es auch einen Mitschnitt des Beitrags.
24.4.2009