
Nach monatelangem Zögern und Hinhalten haben CDU und CSU endlich ihre Blockade gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung aufgegeben. So konnte in der heutigen Plenarsitzung des Deutschen Bundestags die erste Beratung dazu stattfinden. "Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden bei Geschäftsbeziehungen der Steuerpflichtigen in nicht kooperative Staaten verbessert werden", erläuterte der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs. Dies soll mittelbar auch ein Anreiz für diese Staaten sein, mit Deutschland einen effektiven Auskunftsaustausch zu vereinbaren. Vor allem aber dient eine verbesserte Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzbehörden der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit des Steuervollzugs. Die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, Steuerpflichtigen bei Geschäften oder Kapitalanlagen im Ausland durch Rechtsverordnung erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten aufzuerlegen, falls die betreffenden Staaten weiterhin keine effektive Amtshilfe im Besteuerungsverfahren leisten. An die Erfüllung dieser besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme begünstigender steuerlicher Bestimmungen (Beispiel: Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug) geknüpft werden.
7.5.2009