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Heute wurde die Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit kann die Meldepflicht für methicillinresistente Stämme des Krankheitserregers Staphylococcus aureus (MRSA) am 1.7.2009 in Kraft treten. Das ist nach Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz, ein wichtiger Fortschritt beim Kampf gegen gefährliche Krankenhausinfektionen. Schwanitz hatte sich schon seit längerer Zeit für die MRSA-Meldepflicht eingesetzt. Er sagte: "Vermehrte und frühzeitige Meldungen über diese Krankheitserreger können den Gesundheitsämtern zeigen, bei welchen medizinischen Einrichtungen die Infektionshygiene verbessert werden muss. Das ist eine wichtige Maßnahme, mit der MRSA-Infektionen besser verhütet und bekämpft werden können."
28.5.2009