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Schwanitz schreibt Brief zur Freien Universität Plauen an die Fraktionsvorsitzenden im vogtländischen Kreistag und im Plauener Stadtrat

Brief an die Vorsitzenden der Fraktionen im Kreistag des Vogtlandkreises und im Stadtrat der Stadt Plauen

Sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen im Kreistag des Vogtlandkreises und im Stadtrat der Stadt Plauen,

in wenigen Tagen soll im Kreistag des Vogtlandkreises und im Stadtrat der Stadt Plauen über die Errichtung einer Stiftung für eine private Freie Universität Plauen beschlossen werden. Ich habe in den zurückliegenden Wochen den Eindruck gewonnen, dass dieser Beschluss ohne ausreichende fachliche Information der Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit gefasst werden soll. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen vor der weiteren Beratung folgendes zu bedenken geben und bitte um Weitergabe dieses Briefes auch an die Mitglieder Ihrer Fraktion:

1. In der Beschlussvorlage des Vogtlandkreises ist eine Kurzkonzeption zu einer privaten Freien Universität Plauen vorhanden, die von ihrer Zielrichtung her ein Studienangebot beschreibt, das sich in Konkurrenz zur Studienakademie Plauen (StA Plauen) befindet. Die Umsetzung dieses Konzeptes würde den weiteren Ausbau des Studienakademie Plauen berühren und letztlich gefährden. Anderslautende Erklärungen liegen bisher lediglich mündlich in unverbindlicher Art und Weise vor. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meinen offenen Brief an den Landrat (nachrichtlich auch an den OB der Stadt Plauen) vom 24.05.2009.

2. Selbst wenn ein solch konkurrierendes Bildungsangebot verbindlich ausgeschlossen werden könnte, so würde die Notwendigkeit des Generierens von mindestens 900.000 Euro Spenden aus der (regionalen) Wirtschaft auch die StA Plauen tangieren. Die StA Plauen lebt von einem dualen tertiären Bildungsangebot, das ohne die finanzielle Beteiligung der regionalen Unternehmen nicht vorstellbar ist. Die Notwendigkeit des finanziellen Engagements der regionalen Wirtschaft für die neue Stiftung begrenzt deshalb auch die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Unternehmen am dualen Studienangebot der StA Plauen.

3. Selbst wenn es gelingen sollte, ausreichend Geld für eine Stiftung zusammenzubekommen (1 Mio. Euro kann nach Überzeugung von Experten nur das Minimum sein.), so ist der Weg zu einer privaten Universität noch unendlich weit. In Sachsen gibt es eine einzige private Hochschule, die eine lange Tradition und das Promotionsrecht in den 90er Jahren erhalten hat. Das ist die Handelshochschule in Leipzig (HHL). Diese HHL baut auf eine fast 190jährige Tradition auf, hat einen exzellenten Ruf und kämpft dennoch permanent ums Überleben wie auch alle anderen privaten Hochschulen in Deutschland (Jacobs Uni in Bremen, Witten Herdecke in NRW usw.). Die HHL existiert nur Dank eines großzügigen Darlehens (!) des Freistaates aus den 90er Jahren. Heute würde es mit Sicherheit so ein Darlehen nicht mehr geben, da erkennbar ist, dass die HHL absehbar dieses Geld nicht zurückzahlen kann. Die Studiengebühren betragen für ein Promotionsstudium 12.500 Euro und das deckt die Kosten nicht! Deutschlandweit gibt es gerade mal 3 (!) private Hochschulen, die ein eigenes Promotionsrecht haben. Die Fachhochschulen haben aktuell kein Promotionsrecht. Es wird keine Hochschule (weder privat noch staatlich) mit Promotionsrecht geben, die keine grundständigen Studiengänge, mindestens Masterstudiengänge wie an der HHL, hat.

4. Keine private Hochschule bekommt automatisch die staatliche Anerkennung und schon gar nicht den Status einer Universität, der durch das Sächsische Hochschulgesetz geschützt ist. Dazu muss sie gegenüber dem Wissenschaftsrat die Qualität der Einrichtung, einschließlich der Qualifikation des Personals und ein Mindestmaß an Festanstellungen nachweisen. Die Diploma ist genau wegen dieses fehlenden Nachweises in Sachsen nicht mehr staatlich anerkannt.

5. Die Studierenden der Studienakademie können jederzeit über die in Sachsen vorhandenen staatlichen Universitäten ihren MA machen und promovieren. Auch an der HHL, die ein strenges Auswahlverfahren hat und zudem hohe Studiengebühren für ein MA (25.000-26.000 Euro für 2 Jahre!), studieren BA Absolventen.

Ich kann nur eindringlich davor warnen, diesen Schritt ohne ausreichende Sachkenntnis und interessensneutrale fachliche Beratung zu gehen oder aus rein politischen Gründen der Öffentlichkeit etwas vorzuspielen, was in der Realität nicht umsetzbar ist. Die sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Dr. Eva-Maria Stange, hat mir gegenüber noch einmal angeboten, dass das SMWK den Kreistag bzw. Stadtrat fachlich berät, bevor eine solche in ihrem politischen Signal weitreichende Entscheidung getroffen wird. Für eine Beratung durch das SMWK kann sich der Kreistag bzw. Stadtrat an folgende Adresse wenden:

Dr. Eva-Maria Stange
Staatsministerin
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Wigardstr. 17
01097 Dresden
Tel.: 0351 564 6000

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz

11.6.2009

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