
Der Bundestag hat heute nach jahrelanger, kontrovers geführter Debatte eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen getroffen. Etwa 9 Millionen Menschen haben in Deutschland bereits eine Patientenverfügung, deren Bindungswirkung allerdings umstritten ist. Daher war eine gesetzliche Klärung notwendig. Der vogtländische SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz dazu: "Die Ängste der Bevölkerung, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gegen den eigenen Willen ärztlich behandelt zu werden, sind deshalb groß." Zur Entscheidung lagen dem Deutschen Bundestag verschiedene Gruppenanträge für eine gesetzliche Regelung vor. Bis zum Schluss versuchte die CDU/CSU-Fraktion mit allen Tricks das Gesetz für eine verbindliche Patientenverfügung zu verhindern. Bei den Abstimmungen setzte sich dennoch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechtes durch, der auf eine Initiative des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker zurückgeht und bei dem Rolf Schwanitz Miteinbringer war. Danach soll dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten möglichst weitgehend Geltung verschafft werden. Die Patientenverfügung bedarf zwar der Schriftform, ist jedoch formlos und kann jederzeit widerrufen werden. Regelmäßige Aktualisierungen und die Einholung eines fachkundigen Rates werden empfohlen. Die Verfügung muss von Arzt und Betreuer dahingehend geprüft werden, ob sie auf die konkrete Situation Anwendung findet. Im Falle unterschiedlicher Meinungen entscheidet das Vormundschaftsgericht. Schwanitz war nach dem Abstimmungsmarathon erleichtert: "Ich freue mich über das Abstimmungsergebnis sehr. Patienten, Angehörige, Ärzte und Betreuer erhalten jetzt endlich einen klaren rechtlichen Rahmen. Das war eine gute Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht in Deutschland. Das vormundschaftliche Menschenbild hat sich glücklicherweise nicht durchgesetzt."
18.6.2009