
Heute schloss der Deutsche Bundestag das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes ab. Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Neuregelung verbessert die Arzneimittelsicherheit. Mit Ergänzungen zum Versorgungsauftrag des Großhandels werden die Strukturen für eine qualitativ gute Arzneimittelversorgung erhalten. Im Bereich homöopathischer und pflanzlicher Arzneimittel werden Erleichterungen geschaffen. Außerdem wird für eine bessere Patientensicherheit das Verbot von Arzneimittelfälschungen auf Wirkstoffe ausgedehnt. Nach Aussage des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz, wurden in den Ausschussberatungen darüber hinaus zahlreiche wichtige Änderungen insbesondere im Bereich des SGB V vorgenommen. So wird Selbständigen und unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des "gesetzlichen" Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Schwanitz wies auch auf die verbesserte Transparenz im Bereich der Ärztevergütung hin: "Künftig muss der Bewertungsausschuss vierteljährlich Daten zur Entwicklung der Ärztevergütung in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ermitteln." Besonders am Herzen lagen Schwanitz die Änderungen zur Finanzierung von Hospizen. So übernimmt bei den stationären Hospizen die GKV die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung künftig in vollem Umfang. Außerdem wird hier der Mindestzuschuss von 6 auf 7 Prozent der monatlichen Bezugsgröße angehoben und bei den ambulanten Hospizen werden künftig feste Zuschüsse zu den Personalkosten geleistet. "Damit entstehen bundesweit gleiche Finanzierungsbedingungen", hob Schwanitz hervor.
18.6.2009