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Beiträge zur Krankenversicherung bringen Steuervorteil

Der Deutsche Bundestag beschloss heute das so genannte "Bürgerentlastungsgesetz". Danach können Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2010 steuerlich deutlich besser geltend gemacht werden. "Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch dauerhaft um jährlich 9,5 Milliarden Euro entlastet", sagte der vogtländische SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz. Ab dem kommenden Jahr werden demnach alle Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf dem Niveau der Grundsicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtig. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Um die soziale Balance zu wahren, gelten die Neuregelungen ab kommendem Jahr gleichermaßen für gesetzlich wie privat Krankenversicherte. Schwanitz erläuterte weiter: "Wir haben darüber hinaus dafür gesorgt, dass auch Versicherungsbeiträge zu Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und zur Arbeitslosenversicherung weiterhin abzugsfähig bleiben. Davon profitieren insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener."

19.6.2009

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