
Entgegnung von Rolf Schwanitz
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Es gehört bei der FDP im Osten seit langem zur bevorzugten Strategie, ihre unsozialen Ziele als Partei der Besserverdienenden mit viel Wortakrobatik zu verschleiern. Ein jüngstes Beispiel dafür hat jetzt der vogtländische FDP-Abgeordnete Joachim Günther abgeliefert. In der neusten Ausgabe seines im Vogtland verbreiteten Newsletters widmet er sich der von Schwarz-Gelb für die gesetzliche Krankenversicherung geplanten Kopfpauschale. Das Verwirrspiel beginnt schon bei der ersten Begrifflichkeit, denn die Kopfpauschale heißt bei der FDP "Prämiensystem". Der Begriff ist wohl gewählt, denn eine Prämie ist in der Regel etwas Positives. Dass die schwarz-gelbe Kopfpauschale mit einem Geldgeschenk an Bürger allerdings rein gar nichts zu tun hat, wird bei näherem Hinsehen sehr schnell klar. Doch das Günthersche Versteckspiel geht noch weiter. Zur Erläuterung der Kopfpauschale führt er im Newsletter weiter aus:
"Die Aufgabe eines Ausgleiches in der Krankenversicherung ist der Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken. Es ist die Grundaufgabe jeder Gesellschaft, den Einzelnen mit Risiken, auch gesundheitlicher Art, die ihn individuell überfordern würden, nicht alleine zu lassen. Der Einkommensausgleich sollte jedoch in das System verlagert werden, das für den Ausgleich zwischen hohen und niedrigen Einkommen zuständig ist - das Steuer- und Transfersystem."
Bei so vielen semantischen Nebelkerzen um die schwarz-gelbe Kopfpauschale ist es an der Zeit, für etwas Aufklärung zu sorgen. Auch wenn die schwarz-gelbe Koalition in Berlin die Details ihrer Kopfpauschale noch längere Zeit geheim halten wird, sind die Grundzüge dieses unsolidarischen Modells schon heute bekannt. Die von Gesundheitsminister Rösler (FDP) geplante Kopfpauschale zeichnet sich gegenüber den heutigen Beitragssätzen in der GKV durch drei einschneidende Veränderungen aus:
1. Der Beitrag des Versicherten wird einkommensunabhängig. Jeder Versicherte bezahlt unabhängig von seinem individuellen Einkommen in seiner Versicherung einen gleich großen (pauschalen) Beitrag.
2. Der Beitragsanteil der Arbeitgeber wird "eingefroren". Das heißt, der Arbeitgeberanteil bleibt künftig über die Jahre in seinem Euro-Betrag unverändert.
3. Da ein solcher pauschaler, einkommensunabhängiger Beitrag viele Versicherte finanziell überfordert, soll über Transfers/Steuern ein Sozialausgleich eingeführt werden.
Was das bedeutet, verdeutlicht ein einfaches Gedankenmodell. Unterstellen wir einfach einmal für das Jahre 2010 wären bereits Kopfpauschalen eingeführt worden. Und unterstellen wir weiter, dass außer den mitversicherten Familienangehörigen jeder gesetzlich Versicherte einen solchen pauschalen Beitrag bezahlen müsste. Bei geschätzten 175 Milliarden Euro GKV-Ausgaben läge dann die Kopfpauschale in 2010 bei rund 140 Euro pro Monat. Diesen Betrag würde jeder in der GKV Versicherte zahlen, unabhängig davon, wie viel Einkommen er hat, denn die Pauschale ist für den Generaldirektor und die Sekretärin jeweils gleich. Diese Endsolidarisierung führte gegenüber heute zu enormen Be- und Entlastungen einzelner Versicherter. Gemessen am heutigen Arbeitnehmerbeitragssatz von 7,9 Prozent würde dann jeder Versicherte oberhalb eines monatlichen Bruttoeinkommens von 1.772 Euro anfänglich entlastet.1 Diese Entlastung wäre umso größer, je höher das individuelle Einkommen liegt. Ein freiwillig Versicherter mit einem hohen Einkommen, der sich bisher bewusst der Solidarität in der GKV nicht entziehen wollte, käme auf eine Entlastung von 5.000 Euro und mehr im Jahr. Da andererseits viele Versicherte unterhalb eines Monatseinkommens von 1.772 Euro diesen Pauschalbetrag nicht bezahlen können, müsste eine soziale Ausgleichszahlung für die Betroffenen aufgebaut werden. Die Höhe dieses Ausgleichsbedarfs schätzen die Experten auf insgesamt zwischen 24 und 35 Milliarden Euro im Jahr. Dieser Betrag müsste mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zusätzlich erhoben und nach sozialen Gesichtspunkten umverteilt werden. Da sich die FDP Steuererhöhungen zu diesem Zweck sicher verschließen wird, müssten die 24 bis 35 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zusätzlich eingespart werden. Der ab dem Jahr 2011 wegen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse bestehende Konsolidierungsbedarf des Bundeshaushalts würde sich dadurch von 10 bis 15 auf insgesamt 34 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Das nähme dann schon langsam Dimensionen wie in Griechenland an.
Bisher wenig diskutiert ist die starke Veränderung der Höhe der Kopfpauschale auf der Zeitachse. Es kommt über die Jahre zu einem starken Anstieg der Kopfpauschale. Anders als heute wird durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge die Ausgabendynamik in der GKV künftig ausschließlich und vollständig bei den Versicherten abgeladen. Nach Schätzungen läge die monatliche Kopfpauschale im Jahr 2014 nicht mehr bei 140, sondern bereits über der 200 Euro-Marke. Damit wird der Kreis der finanziell begünstigten Versicherten in relativ kurzer Zeit immer kleiner und der der Bedürftigen immer größer. Deshalb bekommt die Kopfpauschale im Laufe der Zeit eine immer größer werdende soziale Schlagseite. Der soziale Ausgleichsbedarf nimmt stetig zu und die Beitragsanteile verschieben sich Jahr für Jahr zulasten der Versicherten.
Am Ende des ansonsten recht schmalen Artikels zur Kopfpauschale hält der FDP-Abgeordnete jedoch noch eine Neuigkeit bereit. Dort ist zu lesen: "Klar gestellt werden muss: Die FDP will keine einheitlichen Gesundheitsprämien für alle. Die Krankenkassen sollen die Höhe der Prämie im Wettbewerb festlegen. Dafür müssen sie ihre Beitragsautonomie zurück erhalten." Nun wird das Bild für den Betrachter so richtig komplett. Der von der FDP auf das schärfste bekämpfte Gesundheitsfonds hat zum ersten Mal einen vollständigen Einnahmeausgleich zwischen den Krankenkassen in den Regionen Deutschlands geschaffen. Davon haben vor allem die nach der Verteilung von Einkommen und Krankheit benachteiligten ostdeutschen Krankenkassen profitiert. Die Abschaffung des gesamtdeutschen Beitragssatzes zerstört diesen neuen Regionalausgleich. Die Folge ist erneut weniger Geld für die medizinische Versorgung einschließlich der Arzthonorare im Osten. Auch deshalb wird sich die SPD mit aller Kraft der Einführung von Kopfpauschalen widersetzen.
8.3.2010
1 Nach einem von Minister Rösler (FDP) nur halbherzig dementiertem Zeitungsbericht plant die schwarz-gelbe Regierung als Einstieg in die Kopfpauschale für 2011 das Ersetzen des Versicherungsbeitrags in Höhe von 0,9% durch eine Kopfpauschale in Höhe von 29 Euro. Dadurch müssten alle Versicherten mit einem Monatseinkommen von weniger als 3200 Euro (!) künftig mehr bezahlen als heute.