
Zur abschließenden Beratung des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Rolf Schwanitz:
Der von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz sieht vor, dass die nicht selbst wirtschaftenden Alteigentümer landwirtschaftliche Flächen zum Preis vom 1.1.2004 erwerben können. Dies führt aufgrund der Preissteigerungen faktisch zu einer massiven Aufwertung der für den Flächenerwerb eingesetzten Ausgleichsleistungen. Zugleich wird die Übertragbarkeit dieser Privilegien auch auf Verwandte der Alteigentümer 3. und 4. Grades ausgeweitet.
Der vom Gesetzgeber 1994 gewollte Grundsatz vergleichbarer Wiedergutmachungsleistungen im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsbereich wird mit der von CDU, CSU und FDP vorgeschlagenen Neuregelung faktisch zerstört. Es entstehen neue Ungerechtigkeiten, insbesondere gegenüber den nach 1949 Enteigneten. Denn sie bleiben im Falle eines Restitutionsausschlusses ausschließlich auf eine Entschädigungsleistung nach altem Recht verwiesen.
Der durch die nachträgliche Begünstigung der nicht wirtschaftenden Alteigentümer entstehende Flächenbedarf führt bei der BVVG zu einer massiven Verknappung der veräußerbaren Flächen. Dies wird vor allem zu Lasten der Erwerbswünsche der ostdeutschen Landwirte gehen. Die Folgen sind eine neue Preisspirale und erhebliche Verwerfungen in der Agrarstruktur des Ostens.
Der Gesetzentwurf reißt massive Löcher in den Bundeshaushalt. Die hohe finanzielle Attraktivität der neuen Begünstigung beim Flächenerwerb kommt einer Verdopplung der Ausgleichsleistungen gleich. Deshalb werden, anders als der Gesetzentwurf unterstellt, fast alle Alteigentümer vom aufgewerteten Anspruch auch Gebrauch machen. Die Mindereinnahmen des Bundes liegen deshalb jenseits der Milliardengrenze. Wie schon bei den Hoteliers und Erben verteilt Schwarz-Gelb nun abermals milliardenschwere Weihnachtsgeschenke an ihre Klientel - diesmal an die Alteigentümer. Deshalb ist die heutige Entscheidung ein "schwarzer Freitag" für alle Steuerzahler und für die Bauern im Osten.
17.12.2010