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Rolf Schwanitz stimmt gegen interfraktionellen Entschließungsantrag zum Eurogipfel

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz hat heute im Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat und zum Eurogipfel am 26. Oktober 2011 in Brüssel gestimmt. Die Gründe dafür hat er in einer Erklärung zu Protokoll gegeben:

Die Europäische Finanzierungsfazilität EFSF muss wegen der weiterhin angespannten Marktlage einen möglichst effizienten Einsatz der ihr übertragenen Mittel sicherstellen (Hebel). Dafür erscheint mir das Optimierungsmodell 1, das darauf zielt, ein unter Druck stehendes Land der Eurozone mit Teilabsicherungen neuer Staatsanleihen am Markt zu halten (Versicherungsmodell) geeignet. Es ist aus meiner Sicht richtig, dieses Modell weiter zu konkretsieren und später dazu die Leitlinien der EFSF anzupassen.

Anders beurteile ich die als Modell 2 vorgestellte Absicht, zur Maximierung der vorhandenen EFSF-Kreditvergabekapazität eine oder mehrere Investment-Zweckgesellschaften (SPIV) errichten und nutzen zu wollen. Zum einen sind die hierzu dem Deutschen Bundestag schriftlich vorlegten Erläuterungen zu unbestimmt, um die konkrete Ausprägung aber auch die Grenzen dieser Zweckgesellschaften wirklich einschätzen zu können. Auch in der gestrigen, mehr als zweistündigen Beratung des Haushaltsausschusses hat die Bundesregierung das Modell 2 trotz mehrfacher Nachfrage nicht weiter konkretisiert.

Darüber hinaus erinnern solche Investment-Zweckgesellschaften in fataler Weise an jene Special Purpose Vehicle (SPV), deren Tätigkeit am Beginn der weltweiten Finanzkrise stand. Wir erinnern uns: Um das notwendige Kapital für neue Kredite zu beschaffen, wurden damals Kreditforderungen in großem Stil verbrieft. Hierbei gaben die Kredit gebenden Banken die Zahlungsansprüche aus Hypothekenkrediten zusammen mit deren Kreditrisiken an Investoren - andere Banken, Versicherungen, Hedgefonds, Vermögensverwalter - weltweit weiter. Dies geschah, indem die Ansprüche und Risiken aus ganzen Portfolien in solche Zweckgesellschaften (SPI) eingebracht und dann als forderungsbesicherte Wertpapiere an die Investoren weitergegeben wurden. Dieses intransparente Finanzkonstrukt trug nicht unerheblich zur weltweiten Finanzkrise bei und stand deshalb später erheblich in der Kritik.

Aus diesen Gründen lehne ich die Errichtung und Nutzung von Investment-Zweckgesellschaften als Instrument zur Maximierung der EFSF-Kreditvergabekapazität (Modell 2) ab. Ich will der Bundesregierung deshalb auch keinen Auftrag erteilen, einen solches Modell weiterzuverfolgen.

26.10.2011

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