
Das PPP wird vom Deutschen Bundestag und dem Amerikanischen Kongress in Form eines Stipendiums finanziert. Der Deutsche Bundestag übernimmt für die deutschen Teilnehmer im Rahmen dieses Stipendiums die Flug- und sonstigen Reisekosten, die Programmkosten, die Versicherungskosten und die Kosten für das Vorbereitungsseminar. Das Taschengeld und die Fahrkosten zu den Auswahlgesprächen in Deutschland, die aber in der Regel in Wohnortnähe stattfinden, können allerdings nicht übernommen werden. Die Jugendlichen wohnen in den USA bei Gastfamilien. Schüler und Schülerinnen besuchen eine amerikanische High School, junge Berufstätige ein Community College bzw. eine vergleichbare Bildungsstätte. Letztere absolvieren zudem ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages übernehmen in dieser Zeit die Patenschaft für die Jugendlichen. Ich nehme seit 1992 als "Pate" am PPP teil und habe so den Wunsch "Vogtland goes to USA" für zahlreiche junge Vogtländer Wirklichkeit werden lassen. Einige "meiner" Austauschschüler berichten hier von ihren Erlebnissen:
Torsten Liebold aus Eich war im Programmjahr 2002/2003 in Millersville (US-Bundesstaat Pennsylvania).
Sandy Schlosser aus Schöneck war im Programmjahr 2004/2005 in Springfield (US-Bundesstaat Missouri).
Die Schülerinnen und Schüler sollten zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2012) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1994 bis 31.7.1997).
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Junge Berufstätige sollten zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und zwischen 16 und 24 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1987 bis 31.7.1996). Arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung können sich ebenfalls bewerben. Wehrpflichtige Jugendliche sollten darüberhinaus ihren Wehr- bzw. Zivildienst bereits abgeleistet haben. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend. Einige wenige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Deshalb sind Jugendliche dieser Berufsgruppen leider von der Teilnahme ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn.
In jedem Fall müssen die Bewerber über einen ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, sie dürfen kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten sein und keine amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. Von den Bewerbern werden darüberhinaus im Alltag brauchbare englische Sprachkenntnisse und gute Schulleistungen erwartet.
Selbstverständlich erwartet der Deutsche Bundestag, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten.
Die Auswahl orientiert sich in erster Linie an dem Persönlichkeitsbild sowie der Motivation und Eignung der Bewerber für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Bewerber mit guten staatsbürgerlichen Kenntnissen werden bevorzugt.
Wenn Sie in meinem Wahlkreis (Vogtlandkreis) wohnen, geht das ganz einfach. Nur das folgende Formular ausfüllen und absenden. Mein Büro wird Ihnen dann das Bewerbungsfaltblatt für das Programmjahr 2012/2013 zusenden.
* Die Angaben sind notwendig, um Ihnen das Bewerbungsfaltblatt zusenden zu können. Selbstverständlich werden bei der Verwendung von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet und die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Falls Sie nicht in meinem Wahlkreis wohnen, können Sie das Bewerbungsfaltblatt direkt beim Deutschen Bundestag, Referat PB 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin anfordern. Das Faltblatt wird Ihnen dann per Post von der Bundestagsverwaltung zugeschickt. Der Versand des PPP-Faltblattes 2012/2013 ist voraussichtlich ab Mai 2011 möglich.
In jedem Fall müssen Sie die ausgefüllte Bewerbungskarte (die Teil des Bewerbungsfaltblatts ist) per Post an die zuständige Austauschorganisation (nicht an den Deutschen Bundestag oder mich persönlich) einsenden. Sie muß bis zum auf dem Bewerbungsfaltblatt angegebenen Zeitpunkt (2. September 2011) eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist dabei unerheblich. Anmeldungen, die nicht mit der Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und / oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Stelle eingesandte Bewerbungskarten. Unberücksichtigt bleiben auch Bewerbungskarten von Schülern, die an InWEnt geschickt werden.
Nach rechtzeitiger Einsendung der Bewerbungskarte erhalten die Bewerber, welche die formellen Voraussetzungen erfüllen, von der zuständigen Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die innerhalb einer bestimmten Frist zurückgesendet werden müssen. Die Austauschorganisation entscheidet, welche Bewerber zu Vorauswahlgesprächen, die in der Regel in Wohnortnähe stattfinden, eingeladen werden.
Die zuständige Austauschorganisation legt den Abgeordneten abschließend eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber vor. Aus dieser Liste nominiere ich dann die/den Stipendiatin/Stipendiaten und eine/n Ersatzkandidaten/Ersatzkandidatin.