Stichwort Rente

Wirtschaftliche Entwicklung ist entscheidend

In Deutschland hatten die Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren nur sehr geringe oder gar keine Lohnzuwächse. Da die Renten jeweils der Lohnentwicklung folgen, stagnierte folgerichtig auch die Entwicklung der Renten. Nach dem geltenden Recht hätte es sogar Rentenkürzungen geben müssen, wenn die damalige von der SPD geführte Bundesregierung dies nicht mit einer gesetzlichen Sicherungsklausel verhindert hätte. Die Agenda 2010 hat die notwendigen Vorraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum geschaffen. Dies wird zukünftig wieder zu einem Wachstum der Löhne und damit auch zu einer positiven Entwicklung bei den Renten führen.

Einkommenssituation der Rentner ist gut

Zweifellos hatten die Rentner durch die Reformen der sozialen Sicherungssysteme große Belastungen zu tragen. Trotzdem ist die wirtschaftliche Situation der Rentner im Vergleich zur übrigen Bevölkerung relativ gut. So ist das Armutsrisiko älterer Menschen deutlich unterdurchschnittlich, auch ihre Sozialhilfeabhängigkeit liegt wesentlich niedriger als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Der letzte Armuts- und Reichtumsbericht 2005 zeigt auf, dass die Armutsrisikoquote unter den Älteren von 13,3 Prozent (1998) auf 11,4 Prozent zurückgegangen ist.

Grafik Zahlbeträge und Rentenbezugsdauer seit 1960

Entwicklung der durchschnittlichen Zahlbeträge und der Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern

Altersversorgung gesichert

Die Menschen werden - glücklicherweise - immer älter. Dies stellt jedoch die gesetzliche Rentenversicherung vor große Probleme. Denn der demografische Wandel senkt die Zahl der Beitragszahler. Gleichzeitig steigt die Rentenbezugsdauer kontinuierlich an und auch die Rentensteigerungen selbst müssen finanziert werden. Darüber hinaus sorgten in den letzten Jahrzehnten Massenarbeitslosigkeit und schwaches Wirtschaftswachstum für Einnahmeausfälle in der Rentenkasse. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Rentenbeitragssätze in den letzten vierzig Jahren um etwa 30 Prozent gestiegen sind, obwohl inzwischen ein Drittel der Rentenausgaben aus dem Bundeshaushalt bestritten werden.

Die Bundesregierung hat angesichts dieser Entwicklung in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Altersversorgung langfristig zu sichern. Dazu gehörten u. a. die staatliche Förderung einer zusätzlichen privaten Altervorsorge ("Riester- Rente"), die Einführung eines "Nachhaltigkeitsfaktors" und Maßnahmen zur Eindämmung der Frühverrentungspraxis. Geplant ist außerdem, ab 2012 das gesetzliche Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Deutschland hat so wichtige Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit des Rentensystems gemacht, wie die OECD in ihrer Studie "Renten auf einen Blick" feststellt.

Rentner im Osten sind die Gewinner der Einheit

Seit 1990 wurde für die Rentner im Osten Deutschlands viel erreicht. Sie wurden in die (westdeutsche) gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und die Renten wurden auf ein erheblich höheres Niveau angehoben. Seit Juli 2003 liegt der aktuelle Rentenwert-Ost und damit die Eckrente in den neuen Ländern bei etwa 88 Prozent des aktuellen Rentenwertes-West. Die durchschnittlich verfügbaren Versichertenrenten, d. h. die tatsächlich ausbezahlten Renten, waren jedoch in den neuen Ländern - wegen der meist ungebrochenen Erwerbsbiographien - höher als in den alten Ländern. Sowohl die Männer mit rund 999 Euro (West: 956 Euro) als auch die Frauen mit rund 663 Euro (West: 477 Euro) bezogen im Jahr 2006 höhere gesetzliche Renten.

Grafik Einnahmen der GRV in den neuen Ländern

Im Osten sind nur 40 Prozent der Renten durch Beitragszahlungen gedeckt

In den neuen Ländern werden heute nur etwa 40 Prozent der Nettorentenzahlungen (ohne Sonder- und Zusatzversorgungssysteme) von den Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gedeckt. In den alten Ländern liegt dieser Wert dagegen bei etwa 80 Prozent. Der überwiegende Teil der Rentenzahlungen in den neuen Ländern wird also bereits jetzt aus Haushaltsmitteln sowie über die westdeutschen Beitragszahler finanziert. Angesichts der schwierigen Lage der öffentlichen Kassen ist eine weitere Erhöhung der Transfers aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung nicht möglich.

Angleichung der Einkommen ist Voraussetzung für Angleichung der Renten

Grundsätzlich gilt, dass bei der Rentenangleichung zwischen Ost und West erst mit der Angleichung der Löhne und Gehälter auch eine Angleichung der Renten verwirklicht werden kann. Die Rentenangleichung ist allein von der tatsächlichen Angleichung der Einkommen der aktiv Beschäftigten abhängig. Um die jeweilige Entgeltentwicklung in den neuen und alten Ländern abzubilden, werden jährlich getrennte Rentenwerte für Ost- und Westdeutschland ermittelt. Die Angleichung der Löhne und Gehälter, die zwar in manchen Tarifbereichen schon erreicht worden ist, liegt jedoch bezogen auf den Durchschnitt aller Beschäftigten in den neuen Ländern leider noch in weiter Ferne. Deshalb ist der aktuelle Rentenwert-Ost immer noch niedriger als der aktuelle Rentenwert-West.

Ostdeutsche Beitragszahler sind bei den Entgeltpunkten begünstigt

Die Einkommensunterschiede zwischen Ost und West wirken nicht nur als Abschlag beim aktuellen Rentenwert, sondern auch als Zuschlag für ostdeutsche Arbeitnehmer beim Erwerb ihres Rentenanspruchs. So musste ein westdeutscher Beitragszahler im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.458 Euro erzielen, um einen Entgeltpunkt zu erreichen. Ein ostdeutscher Beitragszahler musste dagegen hierfür nur ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.115 Euro erzielen. Versicherte in den neuen Ländern erleiden also gerade wegen der Berücksichtigung der Einkommensunterschiede keinen Nachteil beim Erwerb von Rentenanwartschaften. Auch deshalb darf die Berücksichtigung der Lohnunterschiede im Rentenrecht nicht unterbleiben.

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