Politische Schwerpunkte

Dem Deutschen Bundestag gehöre ich seit dem 3. Oktober 1990 an. Meine wichtigsten Arbeitsgebiete waren zunächst ostdeutsche Themen. Die Schwerpunkte lagen dabei in den Jahren bis zum Regierungswechsel 1998 bei der Mitarbeit am Stasi-Unterlagen-Gesetz, am Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie an den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Von 1992 bis 1998 war ich zudem Vorsitzender der "Querschnittsgruppe Deutsche Einheit" der SPD-Bundestagsfraktion und damit verantwortlich für alle "ostdeutschen Fragen". Dabei habe ich mich besonders für die konsequente Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit eingesetzt.

Von 1998 bis 2005 arbeitete ich als Staatsminister bei Bundeskanzler Gerhard Schröder. Dabei habe ich zunächst - in allen die neuen Länder betreffenden Fragen - den Bundeskanzler beraten und unterstützt, sowie die Zusammenarbeit in der Bundesregierung und mit den ostdeutschen Landesregierungen koordiniert. In dieser Zeit entstanden wesentliche Neuorientierungen der Bundespolitik für den Aufbau Ost. Dazu gehören unter anderem die Innoregio-Programme, das Programm Stadtumbau Ost und nicht zuletzt der Solidarpakt II. Auch das Vogtland hat davon direkt profitiert. Seit Oktober 2002 war ich dann für die Bund-Länder-Koordinierung zuständig und vertrat in der schwierigen Zeit geteilter Mehrheitsverhältnisse unter anderem die rot-grüne Reformpolitik im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Nach Bildung der großen Koalition wurde ich im November 2005 von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium berufen.

Rolf Schwanitz im Bundesrat

Rolf Schwanitz während einer Rede im Bundesrat

Parlamentarische Staatssekretäre sind seit den 60er Jahren in Deutschland Teil der Bundesregierung. Zur Leitung eines Bundesministeriums gehören seit dem neben dem Minister auch die Parlamentarischen und die beamteten Staatssekretäre. Sie stehen an der Spitze jedes Ministeriums im Bund. Der Minister trägt die Gesamtverantwortung für die Politik seines Hauses. Während die beamteten Staatssekretäre den Schwerpunkt ihrer Arbeit innerhalb des Ministeriums haben, unterstützen und vertreten die Parlamentarischen Staatsekretäre ihren Minister nach außen, vor allem gegenüber dem Parlament. Ein Gesetzentwurf, der in einem Ministerium erarbeitet wird, wechselt deshalb mit dem Beschluss des Entwurfs in der Kabinettsitzung vom Tisch des beamteten auf den Tisch des Parlamentarischen Staatssekretärs. Das ist der Grund, weshalb der Parlamentarische Staatssekretär regelmäßig zu den Fraktionen, in die Arbeitsgruppen und Ausschüsse des Deutschen Bundestages muss. Die Berichterstattung gegenüber den Abgeordneten gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie das Auftreten in den Fragestunden und in Debatten des Parlaments. Da der Parlamentarische Staatssekretär, wie es der Name bereits sagt, gleichzeitig Bundestagsabgeordneter ist, kennt er die parlamentarischen Abläufe und kann die Interessen seines Hauses darin vertreten. Die gleichen Aufgaben hat er in der zweiten Kammer, dem Bundesrat, zu erfüllen. Darüber hinaus müssen viele Außentermine selbst oder in Vertretung des Ministers wahrgenommen werden.

Das Vogtland hat übrigens erstaunlicher Weise seit 1990 mit Parlamentarischen Staatssekretären gar nicht so selten zu tun gehabt. Anders als auf der Landesebene, wo trotz der fünfzehnjährigen CDU-Regierung in Dresden bisher weder ein vogtländischer Staatssekretär noch ein Minister berufen wurde, war dies bei der Bundesregierung durchaus nicht selten der Fall. So war der CDU-Abgeordnete Dr. Wieczorek ab 1990 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Allerdings verließ er dieses Amt und sein Direktmandat vorzeitig für eine Geschäftsführerfunktion bei den Berliner Wasserbetrieben. Der FDP-Abgeordnete Günther war von 1991 bis 1998 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium. Und ich bekleidete dieses Amt unter der Bezeichnung Staatsminister von 1998 bis 2005 bei Gerhard Schröder im Bundeskanzleramt und von 2005 bis 2009 bei Ministerin Ulla Schmidt im Bundesgesundheitsministerium.

Nachdem ich mich viele Jahre mit den politischen Themen in ihrer ganzen Breite beschäftigt habe, war die Aufgabe in dem neuen Ressort für mich eine große Herausforderung. Denn das Bundesgesundheitsministerium nahm gerade im Hinblick auf die geplanten Reformen von Kranken- und Pflegeversicherung eine zentrale Rolle in der großen Koalition ein. Dabei dürfen auch die Interessen und spezifischen Probleme der neuen Länder nicht unter den Tisch fallen. Es müssen konkrete Antworten auf die dortigen Probleme gegeben werden.

Mit der Einführung des heiß umstrittenen Gesundheitsfonds wurde nicht nur, wie in anderen Sozialversicherungen auch, ein bundeseinheitlicher Beitragssatz erhoben. Zum ersten Mal wurden die finanziellen Mittel durch den Fonds unabhängig von der Wirtschaftskraft nach der medizinischen Bedürftigkeit auf die Regionen verteilt. So kam es ab 2009 zu einer erheblichen Umverteilung von finanziellen Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung aus den südwestdeutschen Ländern in Richtung Ostdeutschland. Auch deshalb konnten erstmalig die bisherigen Benachteiligungen der ostdeutschen Ärzte in der Honorierung beseitigt werden. Ein flexibleres Arzt- und Versorgungsrecht kommt darüber hinaus gerade der Versorgung der benachteiligten ländlichen Gebiete zugute. Unter meiner Federführung wurde ein modernes Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Die Reform für bessere Leistungen und Transparenz in der Pflegeversicherung dient den Menschen und bringt wichtige Fortschritte in der bis dahin (seit 13 Jahren) unveränderten Sozialversicherung. Ich hoffe sehr, dass die schwarz-gelbe Koalition diese Fortschritte für den Sozialstaat nicht zunichte macht.

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