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Auch wenn es in einigen Gebieten einen Mangel an Ärzten gibt, ist im internationalen Vergleich die Versorgungsdichte in Deutschland insgesamt sehr hoch. Immerhin kommt auf 269 Einwohner ein Arzt. Die Zahl der praktizierenden Ärzte ist in Deutschland allein zwischen 1995 und 2004 von 250.000 auf 280.000 (neue Länder von 40.000 auf 44.000) gestiegen. Auch die deutsche Apothekenlandschaft fällt mit 21.392 (2004) öffentlichen Einrichtungen im europäischen Vergleich recht üppig aus. Auf eine Apotheke kommen 3.858 Einwohner. Mehr Apotheken kann man nur noch Frankreich finden. Außerdem ist Deutschland mit 912 Klinikbetten pro 100.000 Einwohner unter allen EU-Mitgliedsstaaten führend. Und bei der Zahl der Arztbesuche sind die Deutschen sogar Weltmeister. Durchschnittlich geht jeder Bundesbürger 16,3 Mal pro Jahr zu einem Arzt, wobei Männer halb so häufig ärztlichen Rat suchen als Frauen. Erst ab einem Alter von 75 Jahren gleichen sich diese Werte an, wobei Männer dann aber höhere Behandlungskosten verursachen als Frauen (Männer:890 Euro, Frauen:715 Euro pro Jahr).
Im europäischen Vergleich sind die Belastungen für die Versicherten in Deutschland auch nach der Einführung von Praxisgebühren und höherer Zuzahlungen für Medikamente immer noch sehr niedrig. Für ambulante und fachärztliche Behandlungen genießen gesetzlich Versicherte in Deutschland auch weiterhin einen umfangreichen Leistungskatalog ohne Selbstbehalte. In den letzten 15 Jahren führten zahlreiche Länder Zuzahlungen für Patienten ein. So müssen Norweger 15 Euro pro Besuch beim Hausarzt zahlen, Deutsche zehn Euro pro Arzt und Quartal. Eine Visite beim Facharzt kostet in Norwegen 29 Euro, in Schweden 27 Euro. Belgier, Franzosen und Österreicher zahlen feste und prozentuale Zuzahlungen zwischen vier und 16 Euro pro hausärztlicher Behandlung. Die Zuzahlung für Arzneimittel ist innerhalb der EU ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt. Mit einem Eigenanteil von bis zu 180 Euro müssen die Schweden für ihre Arzneimittel selbst aufkommen, bei unseren französischen Nachbarn übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen rund 70 Prozent der Arzneimittelkosten, und in Dänemark zahlt der Patient zwischen 25 und 50 Prozent selbst zu. In Deutschland müssen zehn Prozent des Verkaufspreises (mindestens fünf Euro, maximal jedoch zehn Euro) übernommen werden.
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Selbstverständlich muss auch bei den Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden. Häufig werden die Verwaltungsausgaben jedoch pauschal und undifferenziert als zu hoch bezeichnet. Dabei liegen die Verwaltungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung weit niedriger als bei der privaten Krankenversicherung, bei der sehr hohe Abschlusskosten für die Verträge anfallen. Zudem blieb der Anteil der Verwaltungsausgaben an den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit der Gesundheitsreform 2003 weitgehend konstant und liegt derzeit bei 5,5 Prozent der Gesamtausgaben. Berücksichtigt werden muss daneben, dass der überwiegende Teil der Verwaltungsausgaben durch die Löhne und Gehälter der Krankenkassenmitarbeiter entsteht.
Durchschnittlicher Überschuss | |
|---|---|
alle Ärzte | 79.072 Euro |
Internisten | 109.330 Euro |
Chirurgen | 52.618 Euro |
Bisher zahlen die Krankenkassen für alle Leistungen der niedergelassenen Ärzte eines Gebiets Gesamtvergütungen an die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese wiederum rechnen die Honorare mit den einzelnen Vertragsärzten auf Basis eines bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstabes und einem auf Landesebene mit den Krankenkassen vereinbartem Vertrag ab. Da die Gesamtvergütung budgetiert ist, erhält ein einzelner Arzt für seine Leistung weniger, wenn insgesamt mehr Leistungen erbracht werden. Auch wenn die Zahl der Ärzte (wie beispielsweise zwischen 1990 und 2004 um 40 Prozent) steigt, sinkt die Vergütung für die einzelnen Ärzte entsprechend. Die Gesundheitsreform bricht nun ab 2009 mit diesem Vergütungssystem. Die ärztlichen Leistungen werden dann grundsätzlich mit festen Preisen vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit für die Vertragsärzte erheblich und das Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen übertragen.
Ostdeutschland profitiert von der Gesundheitsreform. Zum ersten Mal entsteht durch den neuen Gesundheitsfonds ein 100%iger Einkommensausgleich bei den Kasseneinnahmen. Für die ostdeutschen Krankenkassen bedeutet dies die Beseitigung der noch vorhandenen strukturellen Nachteile. Denn durch die Zuweisungen aus dem Fonds erhält jede Kasse künftig für jeden Versicherten den gleichen Betrag. Anders als bisher spielt es für die Einnahmen einer ostdeutschen Kasse dann keine Rolle mehr, wie viel Arbeitslose, Rentner oder Erwerbsunfähige in ihr versichert sind. Auch die wirtschaftliche Stärke einer Region und die Frage, ob die Mitglieder eher hohe oder niedrige Löhne und Beiträge haben, ist für die Einnahmen der Kasse in Zukunft unerheblich. Ebenso schafft der neue Risikostrukturausgleich mehr Gerechtigkeit und kommt besonders den Ost-Kassen zugute. Denn das Geld fließt stärker dorthin, wo die älteren und kränkeren Versicherten sind. Zugleich beendet die neue bundesweite Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen Benachteiligungen der Ärzte in strukturschwachen Regionen. Denn mehr Krankheitsfälle gehen zu Lasten der Kassen und nicht mehr der Ärzte. Und erstmalig wird es Zu- und Abschläge zum Arzthonorar bei Unter- bzw. Überversorgung geben. Diese Steuerung der Versorgung über Vergütungsanreize bringt endlich bessere Möglichkeiten, dem wachsenden Ärztemangel im Osten entgegen zu treten. Die Gesundheitsreform liegt deshalb eindeutig im Interesse der neuen Länder.